Rezept & Behandlung
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Gut vorbereitet zu Ihrem Termin
Sie haben eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie erhalten? Gerne können Sie diese bei uns einreichen und einen Termin vereinbaren.
Damit Ihre Behandlung von Anfang an reibungslos verläuft, finden Sie hier die wichtigsten Informationen rund um Rezept, Behandlungsbeginn und Ihren Termin im Gesundheitsstüble.
Gesetzlich Versicherte
Wir behandeln Patientinnen und Patienten auf Grundlage einer gültigen Heilmittelverordnung der gesetzlichen Krankenkassen.
Bitte bringen Sie Ihre Verordnung spätestens zum ersten Behandlungstermin mit. Wir prüfen diese auf Vollständigkeit und besprechen gemeinsam mit Ihnen den weiteren Behandlungsablauf.
Sofern keine Befreiung vorliegt, fällt die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung an.
Privatversicherte
Auch Behandlungen auf Grundlage einer privaten ärztlichen Verordnung sind möglich.
Vor Beginn der Behandlung informieren wir Sie über die voraussichtlichen Behandlungskosten. Die Erstattung richtet sich nach Ihrem persönlichen Versicherungsvertrag bzw. Tarif.
BG-Verordnungen
Nach Arbeits- oder Wegeunfällen können physiotherapeutische Behandlungen über die gesetzliche Unfallversicherung bzw. Berufsgenossenschaft verordnet werden.
Bitte weisen Sie uns bereits bei der Terminvereinbarung darauf hin, dass es sich um eine BG-Verordnung handelt.
Selbstzahler
Sie möchten etwas für Ihre Beweglichkeit und Ihr Wohlbefinden tun oder eine unserer zusätzlichen Leistungen nutzen?
Ausgewählte Anwendungen können Sie bei uns auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Sprechen Sie uns gerne an – wir informieren Sie über die Möglichkeiten und Preise.
Ihr erster Termin
Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin mit:
-
Ihre ärztliche Verordnung, sofern vorhanden
-
vorhandene relevante Befunde oder Arztberichte
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ein großes Handtuch
-
bequeme Kleidung, sofern diese für die Behandlung erforderlich ist
Planen Sie bitte ein paar Minuten vor Ihrem ersten Termin ein, damit wir notwendige Formalitäten in Ruhe erledigen können.
Terminabsagen
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen möglichst frühzeitig, spätestens jedoch 24 Stunden vorher, abzusagen.
Nicht oder zu kurzfristig abgesagte Termine können privat in Rechnung gestellt werden.
Noch Fragen zu Ihrer Verordnung?
Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Verordnung vollständig ist oder welche Behandlung für Sie verordnet wurde?
Rufen Sie uns gerne an. Wir helfen Ihnen weiter und vereinbaren mit Ihnen einen passenden Termin.
